Bodenbelag - Handwerker-Rechnung von der Steuer absetzen

Alle deutschen Haushalte können bis zu 1200 EUR Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Wer sein Haus oder seine Wohnung von Handwerkern instand setzen oder modernisieren lässt (dazu zählen auch neue Bodenbeläge), kann künftig Kosten von bis zu 6000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Von den 6000 Euro sind 20 Prozent absetzbar, die Steuerschuld verringert sich also um maximal 1200 Euro. Allerdings berücksichtigen die Finanzämter nur den Arbeitslohn, der in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden muss. Materialkosten sind nicht absetzbar.

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